Bedeutung
[1] Recht, allgemein: besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten
[a] Strafrecht: Sanktion im Jugendstrafrecht
[c] Verwaltungsrecht: belastende Nebenbestimmung in einem Verwaltungsakt
Beispiele
[1] Der Täter bekam vom Gericht die Auflage, sich alle zwei Tage bei der Polizei zu melden.
[1] [Türkei:] „Sie kamen zwar bald wieder frei, allerdings unter der Auflage, das Land nicht zu verlassen.“
[1a]
[1b]
[1c]
[2] Die verkaufte Auflage von „Der SPIEGEL“ kletterte von 1950 (knapp 87 000 Exemplare) bis heute über eine Million.
[3] Die Auflage für die Tischdecke wurde mit Makremee, einer der Knüpftechnik aus dem Orient, gemacht.
[4] Der Altar wurde gestrichen und erhielt eine Auflage aus Blattgold.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Auflage | die Auflagen |
| Genitiv | der Auflage | der Auflagen |
| Dativ | der Auflage | den Auflagen |
| Akkusativ | die Auflage | die Auflagen |
Aussprache
Die Wörterbuchdaten enthalten Inhalte aus dem Wiktionary. Wiktionary