das
Bedeutung
[1] Rechtswesen: Strafrecht, das auf jugendliche Straftäter angewendet wird
Beispiele
[1] „Immerhin gilt das deutsche Jugendstrafrecht in vielerlei Hinsicht als vorbildhaft — und könnte für ein russisches Pendant als Grundlage dienen, die den Eigenheiten des Landes angepasst wird.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Jugendstrafrecht | — |
| Genitiv | des Jugendstrafrechtes des Jugendstrafrechts | — |
| Dativ | dem Jugendstrafrecht dem Jugendstrafrechte | — |
| Akkusativ | das Jugendstrafrecht | — |
Aussprache
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