der
Bedeutung
[1] von einer staatlichen Verwaltung vorgenommene hoheitliche Maßnahme (Einzelfallregelung), die im Verwaltungsverfahren angefochten werden kann
Beispiele
[1] „Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakten, der zunächst bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, oder bei der nächsthöheren Behörde einzulegen ist, erst dann vor dem Verwaltungsgericht.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Verwaltungsakt | die Verwaltungsakte |
| Genitiv | des Verwaltungsaktes des Verwaltungsakts | der Verwaltungsakte |
| Dativ | dem Verwaltungsakt dem Verwaltungsakte | den Verwaltungsakten |
| Akkusativ | den Verwaltungsakt | die Verwaltungsakte |
Aussprache
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