Bedeutung
[1] allgemein: anordnende Bestimmung
[2] Zivilrecht: Rechtsgeschäft, durch das der Verfügende unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, es beispielsweise auf einen Dritten überträgt
[3] Verwaltungsrecht: Maßnahme oder Entscheidung einer Behörde, häufig in Form eines Bescheids
[4] Strafverfahren: durch Staatsanwalt oder Richter getroffene Anordnung zur Sachleistung
Beispiele
[1] Die testamentarische Verfügung des Vaters erließ seinem zweiten Sohn die Schulden.
[1] Zur Verfügung stehende Mittel sind diejenigen Mittel, die direkt für den Einsatz bereitstehen. Was ich zur Verfügung habe, was mir zur Verfügung gestellt wurde, kann ich verwenden.
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[3] „Der Fall, der schon zwei Untersuchungsausschüsse beschäftigte, geht zurück auf eine Verfügung des Frankfurter Finanzamts V von 2001…“
[3] „Außer mir vor Wut ging ich auf die Suche nach einem Juden, um ihm alles zu verkaufen, was noch übrig war; als ich aber mein Haus betreten wollte, fand ich vor der Tür einen Gerichtsdiener, der mir eine Verfügung aushändigte.“
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Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Verfügung | die Verfügungen |
| Genitiv | der Verfügung | der Verfügungen |
| Dativ | der Verfügung | den Verfügungen |
| Akkusativ | die Verfügung | die Verfügungen |
Aussprache
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