Warum heißt es das Rechtsgeschäft?

Rechtsgeschäft ist ein zusammengesetztes Nomen. Zusammensetzungen bekommen den Artikel ihres letzten Wortes: das Geschäft. Deshalb heißt es das Rechtsgeschäft.

Alle Nomen auf -geschäft
Bedeutung 1
das

Bedeutung

[1] Rechtswissenschaft: rechtmäßige, aus einer oder mehreren Privat-Willenserklärungen bestehende Rechtshandlung, gerichtet auf Rechtswirkung, die willensgemäß eintritt

Beispiele

[1] Anders verhält es sich bei einem Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte in Vertretung der ehelichen Gemeinschaft für die laufenden Bedürfnisse der Familie abschliesst.

[1] Die Auslobung, mit der wir es hier zu tun haben, ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.

Weitere Quellenbeispiele (1)

Die Quellenbeispiele können historische und seltene Verwendungen enthalten.

[1] „Odin hat inzwischen vom Gericht eine zunächst zeitlich begrenzte Generalvollmacht erhalten, die ihn ermächtigt, sämtliche den Hof betreffenden Rechtsgeschäfte zu tätigen.“

Deklination

1 Singular Plural
Nominativ das Rechtsgeschäft die Rechtsgeschäfte
Genitiv des Rechtsgeschäftes des Rechtsgeschäfts der Rechtsgeschäfte
Dativ dem Rechtsgeschäft dem Rechtsgeschäfte den Rechtsgeschäften
Akkusativ das Rechtsgeschäft die Rechtsgeschäfte

Aussprache

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