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Der Artikel für

Rechtsgelehrter

der Rechtsgelehrte

Rechtsgelehrter ist maskulin. Der richtige Artikel ist der.

Plural
die Rechtsgelehrten

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Nächstes Wort

Warum heißt es der Rechtsgelehrte?

Rechtsgelehrter ist ein substantiviertes Adjektiv. Seine Endung richtet sich deshalb nach dem Artikel: der Rechtsgelehrte, aber ein Rechtsgelehrter.

Bedeutung 1
der

Bedeutung

[1] veraltet: Person, die im Bereich der Rechtswissenschaften studiert hat

Beispiele

[1] „Gesetzestexte, die sich auf Vorgänge des modernen Wirtschafts-, Finanz- und Alltagslebens beziehen, werden von islamischen Rechtsgelehrten auf ihre Vereinbarkeit mit der Scharia geprüft, bevor sie durch königliches Dekret wirksam werden.“

Deklination

starke Deklination ohne Artikel
1 Singular Plural
Nominativ Rechtsgelehrter Rechtsgelehrte
Genitiv Rechtsgelehrten Rechtsgelehrter
Dativ Rechtsgelehrtem Rechtsgelehrten
Akkusativ Rechtsgelehrten Rechtsgelehrte
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
1 Singular Plural
Nominativ der Rechtsgelehrte die Rechtsgelehrten
Genitiv des Rechtsgelehrten der Rechtsgelehrten
Dativ dem Rechtsgelehrten den Rechtsgelehrten
Akkusativ den Rechtsgelehrten die Rechtsgelehrten
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
1 Singular Plural
Nominativ ein Rechtsgelehrter keine Rechtsgelehrten
Genitiv eines Rechtsgelehrten keiner Rechtsgelehrten
Dativ einem Rechtsgelehrten keinen Rechtsgelehrten
Akkusativ einen Rechtsgelehrten keine Rechtsgelehrten

Aussprache

Die Wörterbucheinträge enthalten Material aus dem Wiktionary. Wiktionary