Warum heißt es die Rechtskraft?
Rechtskraft ist ein zusammengesetztes Nomen. Zusammensetzungen bekommen den Artikel ihres letzten Wortes: die Kraft. Deshalb heißt es die Rechtskraft.
Alle Nomen auf -kraftBedeutung
[1] deutsches Prozessrecht: Unanfechtbarkeit einer Gerichtsentscheidung wegen Ablaufs der Rechtsmittelfrist, wegen wirksamen Rechtsmittelverzichts oder wegen Fehlens von Rechtsmitteln (formelle Rechtskraft)
[2] deutsches Prozessrecht: Verbindlichkeit einer Gerichtsentscheidung, die zur Folge hat, dass deren konkreter Inhalt auch über den entschiedenen Rechtsstreit hinaus etwa in nachfolgenden Prozessen maßgeblich ist (materielle Rechtskraft)
Beispiele
[1] Ein Prozessurteil ist nur der formellen Rechtskraft fähig.
[1] „Wenn ein Versäumungsurteil formell richtig zugestellt und innerhalb der Rechtsmittelfrist kein Rechtsmittel erhoben worden ist, ist das Urteil in Rechtskraft erwachsen.“
Weitere Quellenbeispiele (1)
Die Quellenbeispiele können historische und seltene Verwendungen enthalten.
[2] „Ob und inwieweit in Arrest- und Verfügungsverfahren ergangene Entscheidungen (§§ 936, 922 ZPO) in materielle Rechtskraft erwachsen, ist umstritten.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Rechtskraft | — |
| Genitiv | der Rechtskraft | — |
| Dativ | der Rechtskraft | — |
| Akkusativ | die Rechtskraft | — |
Aussprache
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