Bedeutung
[1] eine Möglichkeit, Gerichtsentscheidungen anzufechten beziehungsweise überprüfen zu lassen
[2] Deutschland, Rechtswesen, Prozessrecht: den Prozessbeteiligten zur Verfügung stehendes Instrument, ein Urteil, einen Gerichtsbescheid oder einen Beschluss unter Aufschub des Eintritts der Rechtskraft (Suspensiveffekt) und unter Begründung der Zuständigkeit des im Instanzenzug nächsthöheren Gerichts (Devolutiveffekt) auf seine Richtigkeit in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht überprüfen zu lassen
Beispiele
[1] „Der Suspensiveffekt (von lat. suspendere »zum Schweben bringen«) bewirkt, dass die Entscheidung nicht wirksam wird, bevor über das Rechtsmittel abschließend entschieden ist.“
[2] Das FamFG sieht in den §§ 58–75 die Rechtsmittel der Beschwerde, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde vor.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Rechtsmittel | die Rechtsmittel |
| Genitiv | des Rechtsmittels | der Rechtsmittel |
| Dativ | dem Rechtsmittel | den Rechtsmitteln |
| Akkusativ | das Rechtsmittel | die Rechtsmittel |
Aussprache
Die Wörterbuchdaten enthalten Inhalte aus dem Wiktionary. Wiktionary