die
Bedeutung
[1] Recht: einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem der Auslobende eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt
Beispiele
[1] Die Auslobung des hohen Geldbetrages führte in diesem Fall wider Erwarten zu keinem Erfolg.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Auslobung | die Auslobungen |
| Genitiv | der Auslobung | der Auslobungen |
| Dativ | der Auslobung | den Auslobungen |
| Akkusativ | die Auslobung | die Auslobungen |
Aussprache
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