der
Bedeutung
[1] Recht, veraltend: Eid, bei dem der Schuldner auf Verlangen des Gläubigers erklärt, seine Vermögensverhältnisse korrekt dargelegt zu haben und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können
Beispiele
[1] Der frühere Mieter leistete den Offenbarungseid.
[1] „Am 26. Januar 1916 mussten die Behörden den Offenbarungseid leisten: Der Höchstpreis für den kommunalen Ankauf von Kartoffeln bei den Produzenten wurde von 2,75 auf vier Mark pro Zentner heraufgesetzt.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Offenbarungseid | die Offenbarungseide |
| Genitiv | des Offenbarungseides des Offenbarungseids | der Offenbarungseide |
| Dativ | dem Offenbarungseid | den Offenbarungseiden |
| Akkusativ | den Offenbarungseid | die Offenbarungseide |
Aussprache
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