Bedeutung
[1] Recht, Politik: Grundrecht, in dessen Schutzbereich sich der Bürger grundsätzlich frei, also ohne eine rechtliche Beschränkung durch die öffentliche Gewalt, betätigen darf
Beispiele
[1] Die Grundrechte werden in zwei große Gruppen unterteilt, in Freiheitsrechte und Gleichheitsrechte.
[1] „Das den Eltern gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Freiheitsrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist.“
[1] „Wie kann die digitale Wirtschaft ausgebaut werden, ohne die bürgerlichen Freiheitsrechte zu verkaufen und die Menschen monopolartigen Internetkonzernen auszuliefern?“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Freiheitsrecht | die Freiheitsrechte |
| Genitiv | des Freiheitsrechtes des Freiheitsrechts | der Freiheitsrechte |
| Dativ | dem Freiheitsrecht dem Freiheitsrechte | den Freiheitsrechten |
| Akkusativ | das Freiheitsrecht | die Freiheitsrechte |
Aussprache
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