der
Bedeutung
[1] (ohne Plural) Adelstitel
[2] Träger dieses Adelstitels
Beispiele
[1] Der Adelstitel „Freiherr“ bezeichnet einen Angehörigen des niederen Adels und ist Bestandteil des Familiennamens, er steht nach dem Vornamen.
[2] „Dem Freiherrn selber jedoch war die Popularität als Lügenbaron eher peinlich, zudem erwies sich sein zweifelhafter Ruf bei einem späteren Scheidungsprozess, der ihn finanziell ruinierte, als wenig vorteilhaft.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Freiherr | die Freiherren |
| Genitiv | des Freiherrn des Freiherren | der Freiherren |
| Dativ | dem Freiherrn dem Freiherren | den Freiherren |
| Akkusativ | den Freiherrn den Freiherren | die Freiherren |
Aussprache
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