die
Bedeutung
[1] allgemeinverbindliche Vorschrift, die eine Regierung oder ein Verwaltungsorgan erlässt (also ohne das normal übliche, förmliche Gesetzgebungsverfahren)
Beispiele
[1] „Rechtsverordnungen werden demgegenüber nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber, sondern von der Exekutive (Regierung) auf der Grundlage einer durch ein förmliches Gesetz erteilten Ermächtigung erlassen.“
[1] „Damit eine Verordnung auch als Rechtsverordnung angesehen werden kann, benötigt sie immer eine gesetzliche Verordnungsermächtigung, die dem Verordnungsgeber vom Bund oder dem jeweiligen Land erteilt wird.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Rechtsverordnung | die Rechtsverordnungen |
| Genitiv | der Rechtsverordnung | der Rechtsverordnungen |
| Dativ | der Rechtsverordnung | den Rechtsverordnungen |
| Akkusativ | die Rechtsverordnung | die Rechtsverordnungen |
Aussprache
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