die
Bedeutung
[1] ist die ausführende/vollziehende Gewalt; in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)
Beispiele
[1] Die Exekutive ist eine der drei Gewalten.
[1] „Auch bei anderen Verkehrsdelikten schlägt Deutschlands Exekutive immer gnadenloser zu.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Exekutive | die Exekutiven |
| Genitiv | der Exekutive | der Exekutiven |
| Dativ | der Exekutive | den Exekutiven |
| Akkusativ | die Exekutive | die Exekutiven |
Aussprache
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