die
Bedeutung
[1] gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)
Beispiele
[1] In Deutschland stellt der Bundestag und der Bundesrat die Legislative dar.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Legislative | die Legislativen |
| Genitiv | der Legislative | der Legislativen |
| Dativ | der Legislative | den Legislativen |
| Akkusativ | die Legislative | die Legislativen |
Aussprache
Die Wörterbuchdaten enthalten Inhalte aus dem Wiktionary. Wiktionary