die
Bedeutung
[1] abstraktes Prinzip, nach dem staatliche Gewalt nur im Rahmen einer Verfassung und auf Grundlage allgemeiner Gesetzgebung ausgeübt werden darf
Beispiele
[1] „Mit Anhörungen der Terrorverdächtigen und Modernisierungen will Washington den Anschein von Rechtsstaatlichkeit wahren.“
[1] „Diese Rechtsstaatlichkeit garantierte eine gewisse Gleichbehandlung der Menschen, aber Österreich war natürlich ein absolutistisches Regime.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Rechtsstaatlichkeit | — |
| Genitiv | der Rechtsstaatlichkeit | — |
| Dativ | der Rechtsstaatlichkeit | — |
| Akkusativ | die Rechtsstaatlichkeit | — |
Aussprache
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