Bedeutung
[1] Preis von etwas (Preis pro Mengeneinheit), zu dem noch bestimmte Aufschläge hinzukommen können
Beispiele
[1] Die Grundpreisangabe ist in § 2 Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Eine "Grundpreisverordnung", wie bei Wikipedia erwähnt, gibt es nicht.
„Ein Grundpreis ist gemäß § 9 Abs. 4 Nr. 1 PangV nicht notwendig bei Waren mit einem Nenngewicht oder Nennvolumen von weniger als 10 g oder ml.“
[1] „Der Wärmepreis setzt sich aus dem Grundpreis (GP = verbrauchsunabhängiges Entgelt abhängig von der zur Verfügung zu stellenden maximalen Wärmeleistung) und dem Arbeitspreis (AP = verbrauchsabhängiges Entgelt abhängig von der gelieferten Wärmemenge) zusammen.“
[1] „Die Grundpreise der Stromtarife werden von den EVU mit diversen Fixkosten (verbrauchsunabhängigen Kosten) gerechtfertigt: mit Kosten für die Lieferbereitschaft, die Messeinrichtung (Stromzähler), die Zählerablesung sowie administrative Aufwendungen (Kundenverwaltung, Rechnungsstellung, Inkasso).“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Grundpreis | die Grundpreise |
| Genitiv | des Grundpreises | der Grundpreise |
| Dativ | dem Grundpreis dem Grundpreise | den Grundpreisen |
| Akkusativ | den Grundpreis | die Grundpreise |
Aussprache
Die Wörterbuchdaten enthalten Inhalte aus dem Wiktionary. Wiktionary