die
Bedeutung
[1] Recht: der Versuch des privaten oder des öffentlich-rechtlichen Gläubigers, seine mit einem Vollstreckungstitel titulierten Ansprüche gegen den Schuldner zwangsweise durchzusetzen
Beispiele
[1] Die Firma ist bankrott und die Zwangsvollstreckung unausweichlich.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Zwangsvollstreckung | die Zwangsvollstreckungen |
| Genitiv | der Zwangsvollstreckung | der Zwangsvollstreckungen |
| Dativ | der Zwangsvollstreckung | den Zwangsvollstreckungen |
| Akkusativ | die Zwangsvollstreckung | die Zwangsvollstreckungen |
Aussprache
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