Bedeutung
[1] vom Bundestag beauftragte männliche Person, welche die Wahrung der Grundrechte in der Bundeswehr überwacht
Beispiele
[1] „Der Wehrbeauftragte wird als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die Streitkräfte berufen. Vor allem hat er den Auftrag, möglichen Grundrechtsverletzungen bei den Soldaten oder Verletzungen der Grundsätze der Inneren Führung nachzugehen und dem Parlament über den inneren Zustand der Bundeswehr zu berichten.“
[1] „Die jährlichen Debatten über den Jahresbericht des Wehrbeauftragten folgen den immer gleichen Argumentationslinien.“
Deklination
| starke Deklination ohne Artikel | ||
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | Wehrbeauftragter | Wehrbeauftragte |
| Genitiv | Wehrbeauftragten | Wehrbeauftragter |
| Dativ | Wehrbeauftragtem | Wehrbeauftragten |
| Akkusativ | Wehrbeauftragten | Wehrbeauftragte |
| schwache Deklination mit bestimmtem Artikel | ||
| 1 | Singular | Plural |
| Nominativ | der Wehrbeauftragte | die Wehrbeauftragten |
| Genitiv | des Wehrbeauftragten | der Wehrbeauftragten |
| Dativ | dem Wehrbeauftragten | den Wehrbeauftragten |
| Akkusativ | den Wehrbeauftragten | die Wehrbeauftragten |
| gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …) | ||
| 1 | Singular | Plural |
| Nominativ | ein Wehrbeauftragter | keine Wehrbeauftragten |
| Genitiv | eines Wehrbeauftragten | keiner Wehrbeauftragten |
| Dativ | einem Wehrbeauftragten | keinen Wehrbeauftragten |
| Akkusativ | einen Wehrbeauftragten | keine Wehrbeauftragten |
Aussprache
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