Bedeutung
[1] Recht: rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht, also Auftrag oder Erlaubnis für eine Person, als Vertreter im Namen einer anderen Person, Organisation oder Staates zu handeln oder Entscheidungen zu treffen
[2] Schriftstück mit dem Inhalt von [1]
Beispiele
[1] Da ich krank bin und nicht selbst zur Bank gehen kann, erteile ich meinem Sohn die Vollmacht, dort für mich Geld abzuholen.
[2] Das Gericht stellte dem Sohn eine Vollmacht für seinen Vater aus.
[2] „Eine Woche später stellte Pierre seiner Frau eine Vollmacht auf den Niessbrauch aller seiner grossrussischen Güter aus, welche die grössere Hälfte seines Vermögens bildeten, und reiste allein nach Petersburg ab.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Vollmacht | die Vollmachten |
| Genitiv | der Vollmacht | der Vollmachten |
| Dativ | der Vollmacht | den Vollmachten |
| Akkusativ | die Vollmacht | die Vollmachten |
Aussprache
Im Kontext
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