Bedeutung
[1] Recht: Schriftstück, das etwas beglaubigt oder bestätigt;
Juristische Definition der echten Urkunde: verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt.
Beispiele
[1] Ich bekomme eine Urkunde für die Teilnahme an der Sportveranstaltung.
[1] Dies ist die Gründungsurkunde des Dorfes.
[1] Eine vollstreckbare Urkunde muss vor einem deutschen Gericht oder Notar innerhalb deren Zuständigkeit in der vorgeschriebenen Form aufgenommen werden und eine bestimmte Leistung (Zahlung einer Geldsumme oder Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen oder Wertpapiere) zum Gegenstand haben.
[1] „Dem wurde entsprochen, und Cook, der daraufhin weder Urkunde noch Schutzbrief hatte, wurde auf dem Rückweg zum Schiff in den Dienst gepresst.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Urkunde | die Urkunden |
| Genitiv | der Urkunde | der Urkunden |
| Dativ | der Urkunde | den Urkunden |
| Akkusativ | die Urkunde | die Urkunden |
Aussprache
Im Kontext
Die Wörterbuchdaten enthalten Inhalte aus dem Wiktionary. Wiktionary