Bedeutung
[1] gesetzliche oder private Versicherung, die durch einen Unfall entstandene Schäden ausgleicht; im deutschen Sprachraum bei Arbeitnehmern als Pflichtversicherung ausgestaltet, die bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Krankenbehandlung und Lohnersatzleistungen erbringt
[2] Träger der Unfallversicherung: Einrichtung der gesetzlichen Sozialversicherung oder privates Versicherungsunternehmen
Beispiele
[1] „Auch eine Unfallversicherung kann sinnvoll sein, für extravagante Hobbys wie Fallschirmspringen oder Extrembergsteigen sind allerdings Zusatzdeckungen erforderlich.“
[1] Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
[2] „Eine Unfallversicherung zahlt bei Invalidität auch dann, wenn sie nicht gleichzeitig auch zu einer Berufsunfähigkeit führt.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Unfallversicherung | die Unfallversicherungen |
| Genitiv | der Unfallversicherung | der Unfallversicherungen |
| Dativ | der Unfallversicherung | den Unfallversicherungen |
| Akkusativ | die Unfallversicherung | die Unfallversicherungen |
Aussprache
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