der
Bedeutung
[2] Rechtswesen: Bezeichnung einer Fallgruppe unlauteren Wettbewerbshandelns im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) §4
Beispiele
[1] Mit diesem Bescheid hat die Behörde in meinen Augen einen klaren Rechtsbruch begangen.
[2] Der Rechtsbruch wie er in §4, Absatz 11 UWG beschrieben ist: „Unlauter handelt insbesondere, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Rechtsbruch | die Rechtsbrüche |
| Genitiv | des Rechtsbruches des Rechtsbruchs | der Rechtsbrüche |
| Dativ | dem Rechtsbruch dem Rechtsbruche | den Rechtsbrüchen |
| Akkusativ | den Rechtsbruch | die Rechtsbrüche |
Aussprache
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