Warum heißt es die Rechtsanwältin?

Rechtsanwältin ist ein zusammengesetztes Nomen. Zusammensetzungen bekommen den Artikel ihres letzten Wortes: die Anwältin. Deshalb heißt es die Rechtsanwältin.

Bedeutung 1
die

Bedeutung

[1] staatlich geprüfte und zur Rechtsberatung zugelassene Juristin, die freiberuflich tätig ist und die ihre Auftraggeber bei Gericht sowie außergerichtlich vertritt

Beispiele

[1] „Eine Rechtsanwältin hat der Gegenpartei ein Geheimnis verraten. Dafür stand sie nun selbst vor Gericht.“

Deklination

1 Singular Plural
Nominativ die Rechtsanwältin die Rechtsanwältinnen
Genitiv der Rechtsanwältin der Rechtsanwältinnen
Dativ der Rechtsanwältin den Rechtsanwältinnen
Akkusativ die Rechtsanwältin die Rechtsanwältinnen

Aussprache

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