die
Bedeutung
[1] staatlich geprüfte und zur Rechtsberatung zugelassene Juristin, die freiberuflich tätig ist und die ihre Auftraggeber bei Gericht sowie außergerichtlich vertritt
Beispiele
[1] „Eine Rechtsanwältin hat der Gegenpartei ein Geheimnis verraten. Dafür stand sie nun selbst vor Gericht.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Rechtsanwältin | die Rechtsanwältinnen |
| Genitiv | der Rechtsanwältin | der Rechtsanwältinnen |
| Dativ | der Rechtsanwältin | den Rechtsanwältinnen |
| Akkusativ | die Rechtsanwältin | die Rechtsanwältinnen |
Aussprache
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