Warum heißt es das Persönlichkeitsrecht?

Persönlichkeitsrecht ist ein zusammengesetztes Nomen. Zusammensetzungen bekommen den Artikel ihres letzten Wortes: das Recht. Deshalb heißt es das Persönlichkeitsrecht.

Alle Nomen auf -recht
Bedeutung 1
das

Bedeutung

[1] Rechtswesen: Summe einzelner Rechte, die zusammen dem Einzelnen helfen, seine Person/Persönlichkeit vor Eingriffen durch andere zu schützen; gesetzliche Grundlage für das Recht auf Achtung, Freiheit und Entfaltung der Persönlichkeit

Beispiele

[1] „Nach Auffassung von Rechtsexperten werden durch eine Leichenschändung das Pietätsgefühl der Angehörigen und das über den Tod hinaus bestehende Persönlichkeitsrecht verletzt.“

Deklination

1 Singular Plural
Nominativ das Persönlichkeitsrecht die Persönlichkeitsrechte
Genitiv des Persönlichkeitsrechtes des Persönlichkeitsrechts der Persönlichkeitsrechte
Dativ dem Persönlichkeitsrecht den Persönlichkeitsrechten
Akkusativ das Persönlichkeitsrecht die Persönlichkeitsrechte

Aussprache

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