das
Bedeutung
[1] Rechtswesen: Summe einzelner Rechte, die zusammen dem Einzelnen helfen, seine Person/Persönlichkeit vor Eingriffen durch andere zu schützen; gesetzliche Grundlage für das Recht auf Achtung, Freiheit und Entfaltung der Persönlichkeit
Beispiele
[1] „Nach Auffassung von Rechtsexperten werden durch eine Leichenschändung das Pietätsgefühl der Angehörigen und das über den Tod hinaus bestehende Persönlichkeitsrecht verletzt.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Persönlichkeitsrecht | die Persönlichkeitsrechte |
| Genitiv | des Persönlichkeitsrechtes des Persönlichkeitsrechts | der Persönlichkeitsrechte |
| Dativ | dem Persönlichkeitsrecht | den Persönlichkeitsrechten |
| Akkusativ | das Persönlichkeitsrecht | die Persönlichkeitsrechte |
Aussprache
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