Warum heißt es der Datenschutzbeauftragte?

Datenschutzbeauftragter ist ein substantiviertes Adjektiv. Seine Endung richtet sich deshalb nach dem Artikel: der Datenschutzbeauftragte, aber ein Datenschutzbeauftragter.

Bedeutung 1
der

Bedeutung

[1] beauftragte Person, die sich um die Einhaltung des Datenschutzes kümmern und überwachen soll

Beispiele

[1] „Die Datenschutzbeauftragten der EU forderten Google auf, die Veränderungen „auf Eis zu legen", bis das Unternehmen den Schutz der Privatsphäre der EU-Bürger garantieren könne.“

Deklination

starke Deklination ohne Artikel
1 Singular Plural
Nominativ Datenschutzbeauftragter Datenschutzbeauftragte
Genitiv Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragter
Dativ Datenschutzbeauftragtem Datenschutzbeauftragten
Akkusativ Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragte
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
1 Singular Plural
Nominativ der Datenschutzbeauftragte die Datenschutzbeauftragten
Genitiv des Datenschutzbeauftragten der Datenschutzbeauftragten
Dativ dem Datenschutzbeauftragten den Datenschutzbeauftragten
Akkusativ den Datenschutzbeauftragten die Datenschutzbeauftragten
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
1 Singular Plural
Nominativ ein Datenschutzbeauftragter keine Datenschutzbeauftragten
Genitiv eines Datenschutzbeauftragten keiner Datenschutzbeauftragten
Dativ einem Datenschutzbeauftragten keinen Datenschutzbeauftragten
Akkusativ einen Datenschutzbeauftragten keine Datenschutzbeauftragten

Aussprache

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