der
Bedeutung
[1] jemand, der mit einem Auftrag oder einer Aufgabe betraut ist, sie erledigen soll und den Auftraggeber eventuell dazu vertritt
Beispiele
[1] Da ihn die Geschäftsführung zunehmend überforderte gab er die Agenden Sicherheit und Rechnungswesen an Beauftragte ab.
[1] „Antragsberechtigt sind […] alle Betriebsangehörigen in eigener Angelegenheit oder ein Betriebsangehöriger, der gleichzeitig als Beauftragter eines Kollektivs auftritt […].“
Deklination
| starke Deklination ohne Artikel | ||
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | Beauftragter | Beauftragte |
| Genitiv | Beauftragten | Beauftragter |
| Dativ | Beauftragtem | Beauftragten |
| Akkusativ | Beauftragten | Beauftragte |
| schwache Deklination mit bestimmtem Artikel | ||
| 1 | Singular | Plural |
| Nominativ | der Beauftragte | die Beauftragten |
| Genitiv | des Beauftragten | der Beauftragten |
| Dativ | dem Beauftragten | den Beauftragten |
| Akkusativ | den Beauftragten | die Beauftragten |
| gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …) | ||
| 1 | Singular | Plural |
| Nominativ | ein Beauftragter | keine Beauftragten |
| Genitiv | eines Beauftragten | keiner Beauftragten |
| Dativ | einem Beauftragten | keinen Beauftragten |
| Akkusativ | einen Beauftragten | keine Beauftragten |
Aussprache
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