Bedeutung
[1] Recht: die Person(en), die die tatsächliche Herrschaft über eine Sache ausüben
[2] umgangssprachlich: Eigentümer (eigentlich falsch; siehe Definition Eigentümer)
Beispiele
[1] Hans ist als Mieter Besitzer des Wagens, aber Klaus ist rechtlich gesehen Eigentümer.
[2] Ronald hat den Wagen vom Gebrauchtwagenhändler Hompka erworben und ist damit schon der fünfte Besitzer.
[2] „Später saß ich mit dem Besitzer des Hotels an der Straße, und wir genossen den Abendwind.“[1]
[2] „Also jammern die Besitzer über die Nichtbesitzer, die Einheimischen über die Flüchtlinge, die ihnen angeblich alles wegnehmen.“[2]
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Besitzer | die Besitzer |
| Genitiv | des Besitzers | der Besitzer |
| Dativ | dem Besitzer | den Besitzern |
| Akkusativ | den Besitzer | die Besitzer |
Aussprache
Die Wörterbuchdaten enthalten Inhalte aus dem Wiktionary. Wiktionary