die
Bedeutung
[1] Recht: Verrechnung von Ansprüchen, zum Beispiel die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung oder die Aufhebung einer Verbindlichkeit durch eine Gegenverbindlichkeit
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Aufrechnung | die Aufrechnungen |
| Genitiv | der Aufrechnung | der Aufrechnungen |
| Dativ | der Aufrechnung | den Aufrechnungen |
| Akkusativ | die Aufrechnung | die Aufrechnungen |
Aussprache
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