der
Bedeutung
[1] Verspätung, Rückstand bei der Erfüllung einer ausstehenden Schuld oder Pflicht
Beispiele
[1] Gemäß § 286 Abs. 1 BGB kommt der Bürge grundsätzlich in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers nicht leistet.
[1] Der Nachbar gegenüber ist seit letzten Monat mit der Miete im Verzug.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Verzug | die Verzüge |
| Genitiv | des Verzuges des Verzugs | der Verzüge |
| Dativ | dem Verzug dem Verzuge | den Verzügen |
| Akkusativ | den Verzug | die Verzüge |
Aussprache
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