der
Bedeutung
[1] Person, die verdächtigt wird, etwas getan zu haben, wobei man noch nicht weiß, ob die Person das tatsächlich getan hat
Beispiele
[1] Ein Verdächtiger in einem Rechtsverfahren ist eine Person, der man ihre Tat erst noch nachweisen muss.
[1] Ein Verdächtiger ist jemand, von dem man vermutet, dass er etwas Bestimmtes getan hat.
[1] Nach jeder Schulstudie gibt's einige Wochen Aufregung und Streit, aber irgendwann einigt man sich auf die üblichen Verdächtigen: zu wenig Lehrer, zu große Klassen, zu viele Migrantenkinder, […]
Deklination
| starke Deklination ohne Artikel | ||
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | Verdächtiger | Verdächtige |
| Genitiv | Verdächtigen | Verdächtiger |
| Dativ | Verdächtigem | Verdächtigen |
| Akkusativ | Verdächtigen | Verdächtige |
| schwache Deklination mit bestimmtem Artikel | ||
| 1 | Singular | Plural |
| Nominativ | der Verdächtige | die Verdächtigen |
| Genitiv | des Verdächtigen | der Verdächtigen |
| Dativ | dem Verdächtigen | den Verdächtigen |
| Akkusativ | den Verdächtigen | die Verdächtigen |
| gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …) | ||
| 1 | Singular | Plural |
| Nominativ | ein Verdächtiger | keine Verdächtigen |
| Genitiv | eines Verdächtigen | keiner Verdächtigen |
| Dativ | einem Verdächtigen | keinen Verdächtigen |
| Akkusativ | einen Verdächtigen | keine Verdächtigen |
Aussprache
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