der
Bedeutung
[1] deutsches Strafrecht: bei nicht erfolgtem oder nicht rechtzeitigem Einspruch dem rechtskräftigen Urteil gleichstehende richterliche Entscheidung über die Rechtsfolgen eines Vergehens (§§ 407 ff. StPO)
Beispiele
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Strafbefehl | die Strafbefehle |
| Genitiv | des Strafbefehles des Strafbefehls | der Strafbefehle |
| Dativ | dem Strafbefehl dem Strafbefehle | den Strafbefehlen |
| Akkusativ | den Strafbefehl | die Strafbefehle |
Aussprache
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