Bedeutung
[1] ein bestimmter Zeitraum oder eine Zeitspanne, innerhalb der eine Regierung oder ein Politiker an der Macht ist bzw. war oder laut Gesetz bzw. Verfassung regieren darf
Beispiele
[1] Die Regierungszeit des preußischen Königs Friedrich II. betrug von 1740 bis 1786 insgesamt 46 Jahre.
[1] Die Regierungszeit der Bundesregierung ist in Deutschland im Normalfall auf vier Jahre begrenzt.
[1] „Die ersten Wochen seiner Regierungszeit zeigen, dass er so selbstherrlich und wankelmütig wie ein antiker Despot herrscht.“
[1] „Die Reformen, die Zar Alexander II. zu Beginn seiner Regierungszeit (1855-1881) in Angriff nahm, weckten nicht nur bei jüdischen Intellektuellen Hoffnungen auf eine dauerhafte Liberalisierung.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Regierungszeit | die Regierungszeiten |
| Genitiv | der Regierungszeit | der Regierungszeiten |
| Dativ | der Regierungszeit | den Regierungszeiten |
| Akkusativ | die Regierungszeit | die Regierungszeiten |
Aussprache
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