der
Bedeutung
[1] präventive, polizeiliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr, bei der eine Person kurzzeitig in einem Polizeirevier festgesetzt wird
Beispiele
[1] „Eine große Gruppe von Schülern hat im bayerischen Starnberg versucht, einen 15-Jährigen aus dem Polizeigewahrsam zu befreien.“
[1] [Türkei:] „Zwei junge Leute, die einen lustigen Clip über den mangelnden Nutzen des türkischen Passes drehten und in den sozialen Medien teilten, wurden kurzerhand in Polizeigewahrsam genommen.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Polizeigewahrsam | — |
| Genitiv | des Polizeigewahrsams | — |
| Dativ | dem Polizeigewahrsam | — |
| Akkusativ | den Polizeigewahrsam | — |
Aussprache
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