Bedeutung
[1] (klösterliche) Gemeinschaft, die unter einem Oberen oder einer Oberin nach bestimmten Regeln lebt und deren Mitglieder bestimmte Gelübde abgelegt haben müssen
[2] seltener: weltlicher Verband, dessen Mitglieder nach bestimmten Vorschriften leben
[3] Kurzform für Ritterorden (geistlich und weltlich)
[4] Ehrenzeichen als Auszeichnung für besondere Verdienste und Leistungen zum Beispiel im militärischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder sozialen Bereich, das häufig vom Staat einer Einzelperson oder einer Gruppe von Personen verliehen wird
[5] veraltet: Reihenfolge, Ordnung
[6] veraltet: gewohnte Art und Weise, Brauch
[7] veraltet: Anordnung, Befehl, Gesetz
[8] veraltet: verbindliche Regel, unter der eine Gemeinschaft von Menschen lebt (zum Beispiel Mönche, Nonnen oder Ritter)
[9] veraltet: im 13. und 14. Jahrhundert nach dem Vorbild der Ritterorden[3] und geistlichen Orden[1] entstandene Gesellschaften und Vereine, die verschiedene Zwecke verfolgten
Beispiele
[1] Einen bekannten katholischen Orden bilden die Benediktiner.
[4] Er bekam für seine besonderen Verdienste einen Orden verliehen.
[4] „Die Jungen waren anfangs sehr höflich wegen meiner Orden und wollten wissen, wofür ich sie bekommen hatte.“
[4] „Man merkt, dass sie noch nicht lange im Kriege sind; sie sammeln noch Andenken, Achselklappen, Kokarden, Koppelschlösser, Orden, Uniformknöpfe.“
[5] Stellet euch nach dem Orden eures Alters auf.
[6] Solches Tun ist nach der Heiden Orden.
[7] Man handelt gern meinem Orden zuwider.
Grammatikhinweis
Die Pluralform Örden ist veraltet und heute gänzlich ungebräuchlich.
Deklination
| 1 | Singular | Plural 1 | Plural 2 |
|---|---|---|---|
| Nominativ | der Orden | die Orden | die Örden |
| Genitiv | des Ordens | der Orden | der Örden |
| Dativ | dem Orden | den Orden | den Örden |
| Akkusativ | den Orden | die Orden | die Örden |
Aussprache
Im Kontext
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