Bedeutung
[1] mittelostdeutsch, südostdeutsch, bairisch, schwäbisch, österreichisch, schweizerisch: der für die (zeitweilige) Nutzung beziehungsweise Überlassung bestimmter Einrichtungen (vor allem Wohnungen oder Ähnlichem), Gegenständen oder Dienstleistungen zu zahlende Preis
Beispiele
[1] „Für alle Mietverträge (unabhängig vom Baujahr) sollte ein angemessener Mietzins gelten, dessen Bandbreite regelmäßig von Experten aufgrund von Preisspiegeln festgelegt wird.“
[1] „Hunderttausende, über das gesamte Bundesgebiet verstreute Gammel-Wohnungen stehen noch heute überwiegend leer oder sind nur noch zu einem Bruchteil des versprochenen Mietzinses zu vermarkten.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Mietzins | die Mietzinse |
| Genitiv | des Mietzinses | der Mietzinse |
| Dativ | dem Mietzins | den Mietzinsen |
| Akkusativ | den Mietzins | die Mietzinse |
Aussprache
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