Bedeutung
[1] eine Erhebungsform von Steuer auf den zu zahlenden Monatslohn; Lohnabzug vom Bruttolohn
Beispiele
[1] Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) erhoben und direkt vom vereinbarten Bruttolohn durch den Arbeitgeber berechnet und an das Finanzamt abgeführt.
[1] Die zu viel gezahlte Lohnsteuer kann im Rahmen einer Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.
[1] Unterjährig lässt sich die Lohnsteuer mindern, wenn der Arbeitnehmer beim Finanzamt beantragt, einen Freibetrag in seine Lohnsteuerabzugsmerkmale einzutragen.
[1] Die Lohnsteuer ist nur eine Steuerart von vielen.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Lohnsteuer | die Lohnsteuern |
| Genitiv | der Lohnsteuer | der Lohnsteuern |
| Dativ | der Lohnsteuer | den Lohnsteuern |
| Akkusativ | die Lohnsteuer | die Lohnsteuern |
Aussprache
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