Bedeutung
[1] Deutschland: administrative Gliederungseinheit, Bezeichnung für einen Gemeindeverband und gleichzeitig Gebietskörperschaft in Deutschland unter gemeindlicher Selbstverwaltung (außer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie teilweise Hessen)
[3] historisch: Bezeichnung für Verwaltungseinheiten im deutschsprachigen Raum
Beispiele
[1] Wriezen ist eine Stadt im Landkreis Märkisch-Oderland.
[1] Der Landkreis darf nur ergänzend tätig werden, zunächst sind die kreisangehörigen Gemeinden gefragt.
[2] Sein Vater hat ein Buch über die Guts- und Herrenhäuser im Landkreis Teltow-Fläming geschrieben.
[3] Die Landkreise hatten oft historisch gewachsene Grenzen.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Landkreis | die Landkreise |
| Genitiv | des Landkreises | der Landkreise |
| Dativ | dem Landkreis dem Landkreise | den Landkreisen |
| Akkusativ | den Landkreis | die Landkreise |
Aussprache
Im Kontext
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