der
Bedeutung
[1] Rechtswesen: (Haupt-)Zeuge, der gegen Zusicherung von Strafmilderung bei Taten aussagt, an denen er selbst beteiligt war
[2] übertragen: Person, auf die man sich mehr als auf andere für die Richtigkeit einer Auffassung beruft
Beispiele
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Kronzeuge | die Kronzeugen |
| Genitiv | des Kronzeugen | der Kronzeugen |
| Dativ | dem Kronzeugen | den Kronzeugen |
| Akkusativ | den Kronzeugen | die Kronzeugen |
Aussprache
Die Wörterbuchdaten enthalten Inhalte aus dem Wiktionary. Wiktionary