Bedeutung
[1] kurz für: Bundeskanzler / Reichskanzler
[2] an einer Universität: Leiter der Verwaltung
[3] historisch Leiter einer Kanzlei, unter anderem der königlichen beziehungsweise kaiserlichen
[4] allgemein: hoher politischer Beamter im Staatswesen
Beispiele
[1] Der Kanzler stellte die Vertrauensfrage.
[1] Anders als etwa in Deutschland hat der österreichische Bundeskanzler gegenüber den Bundesministern weder ein Weisungsrecht noch eine Richtlinienkompetenz.
[1] Der Bundeskanzler in der Schweiz leitet die Bundeskanzlei.
[1] Doch noch hielt das Zweckbündnis von Kanzler und Oberster Heeresleitung, weil Hindenburg dem Reichskanzler noch ein zufriedenstellendes politisches Management des Krieges attestierte.
[1] „Mit den Stimmen der FDP wurde er im Oktober 1969 zum Kanzler gewählt.“
[1] „Mit ihm wären wir der Sorge um einen Kanzler mindestens für drei Generationen enthoben.“
[2] Meier war Kanzler der Universität Marburg.
[2] „Der offizielle Sprecher der Universität erhob sich und nahm zur Rechten des Kanzlers Aufstellung.“
[3] Die Urkunde wurde vom Kanzler ausgestellt.
[4] In den deutschsprachigen Ländern, und nicht nur dort, gibt es seit Jahrhunderten das hochrangige Amt des Kanzlers, das je nach Funktion, Region und Zeitalter unterschiedlich ausgeprägt war.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Kanzler | die Kanzler |
| Genitiv | des Kanzlers | der Kanzler |
| Dativ | dem Kanzler | den Kanzlern |
| Akkusativ | den Kanzler | die Kanzler |
Aussprache
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