die
Bedeutung
[1] auch juristisch: Handlung, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung richtet
Beispiele
[1] Wer eine schwere Körperverletzung begeht, wird mit Gefängnis nicht unter 2 Jahren bestraft.
[1] „Ärztliche Behandlungen können nach dem Bundesgerichtshof den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen.“
[1] „Diese endeten in der Regel mit Körperverletzungen und erneuter Inhaftierung.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Körperverletzung | die Körperverletzungen |
| Genitiv | der Körperverletzung | der Körperverletzungen |
| Dativ | der Körperverletzung | den Körperverletzungen |
| Akkusativ | die Körperverletzung | die Körperverletzungen |
Aussprache
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