Bedeutung
[1] jemand, der Rechtswissenschaft studiert
[2] Deutschland: jemand, der das Jurastudium mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen hat
Beispiele
[1] Unter den Studenten bilden die Juristen eine besondere Spezies.
[1] „Trotz der Einsicht der Juristen in die Verbesserungswürdigkeit von Gesetzestexten sei noch viel zu tun.“
[2] Ein Jurist weiß, wie ein Gerichtsurteil zu lesen ist.
[2] „Sie hatte in Berlin Schauspielerin werden wollen und war in Jerusalem die Frau eines langweiligen Juristen geworden.“
[2] „Nachdem Juristen, Software-Experten und Plagiatsforscher eine Woche lang das Werk des Ministers gefilzt haben, steht fest: Guttenberg hat in seiner Doktorarbeit nicht nur vereinzelt Fremdautoren zitiert, ohne dies nach üblichem Verfahren in einer Fußnote auszuweisen.“
[2] „Leider hatten die Stadtväter die Rechnung ohne die Juristen gemacht.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Jurist | die Juristen |
| Genitiv | des Juristen | der Juristen |
| Dativ | dem Juristen | den Juristen |
| Akkusativ | den Juristen | die Juristen |
Aussprache
Im Kontext
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