Bedeutung
[1] eine Person oder Personengruppe, die für die Veröffentlichung von künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken in Wort, Schrift, Ton oder Bild rechtlich und publizistisch verantwortlich zeichnet
[2] eine Person, die die journalistische Leitlinie eines periodischen Mediums (Zeitschrift etc.) bestimmt und deren Umsetzung überwacht
[3] Wertpapierrecht: Emittent einer Wandelanleihe oder einer Umtauschanleihe
Beispiele
[1] Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.
[1] Ich halte es für ehrlicher, wenn sich von nun an die Verleger ›Herausgeber‹ nennen. Denn näher betrachtet sind sie es.
[2] Im Sinn der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist … 9. "Herausgeber": wer die grundlegende Richtung des periodischen Mediums bestimmt; …
[2] Auf jedem periodischen Medienwerk sind zusätzlich die Anschriften des Medieninhabers und der Redaktion des Medienunternehmens sowie Name und Anschrift des Herausgebers anzugeben.
[2] „Ich betrat das Haus, und die Dienerin zeigte mir das Zimmer, in dem der Herausgeber Jacquet ganz allein an seiner Zeitung arbeitete; es lag im Erdgeschoß, und die Tür war wegen der Hitze offen.“
[3] Der Herausgeber sichert dem Anleiheninhaber eine feste Laufzeit und einen festen Zinssatz zu, der deutlich unterhalb des Kapitalmarktzinses liegt.
[3] Die Ausfertigungen der Edikte und die Mitteilungen über Verlustanzeigen sind dem Herausgeber erst zu übersenden, wenn das Entgelt für die Einschaltung entrichtet worden ist.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Herausgeber | die Herausgeber |
| Genitiv | des Herausgebers | der Herausgeber |
| Dativ | dem Herausgeber | den Herausgebern |
| Akkusativ | den Herausgeber | die Herausgeber |
Aussprache
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