Bedeutung
[1] kein Plural: die Verfassung eines Staates, besonders der Bundesrepublik Deutschland
[2] ein wichtiges, grundlegendes Gesetz
Beispiele
[1] [D]as Grundgesetz [für die Bundesrepublik Deutschland wurde] am 23. Mai 1949 in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten ausgefertigt und verkündet […].
[1] „Statt permanent über die Integrationsfähigkeit der Muslime zu schwadronieren, sollte man Rechtsgehorsam von ihnen fordern - und sie alsdann in Ruhe lassen. Ob sie die neuerdings viel beschworenen christlich-jüdischen Werte und Traditionen verinnerlicht haben, kann man eh nicht überprüfen, auch bei den Naturdeutschen nicht. Es wäre also in der Tat hilfreich, dass Grundgesetz nicht auch noch christlich-jüdisch zu taufen, wie der Rechtsphilosoph Ernst-Wolfgang Böckenförde bemerkt hat. Denn damit schwächt man gerade den Rechtsgehorsam.“
[1] „Das Grundgesetz ist der verfassungsrechtliche Ausdruck dieses Demokratieverständnisses und als Grundlage der politischen Kultur in Deutschland unverrückbar.“
[1] „Die neue Republik, die Bundesrepublik von 1949, war das Werk dreier Besatzungsmächte und eines Grundgesetzes, das sich die damals neuen Bundesländer durch Delegierte am Chiemsee gegeben hatten.“
[2] Jeder Komponist kennt die Grundgesetze der Harmonie und jeder Maler die des Sehens.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Grundgesetz | die Grundgesetze |
| Genitiv | des Grundgesetzes | der Grundgesetze |
| Dativ | dem Grundgesetz dem Grundgesetze | den Grundgesetzen |
| Akkusativ | das Grundgesetz | die Grundgesetze |
Aussprache
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