der
Bedeutung
[1] Wirtschaft: der Eigentümer bzw. Miteigentümer einer Gesellschaft[2]
Beispiele
[1] „Steht die Geschäftsführung allen oder mehreren Gesellschaftern zu, so ist jeder von ihnen allein zu handeln berechtigt, besitzt somit die Einzelgeschäftsführungsbefugnis.“
[1] „Ein gesprächiger Gesellschafter war er nicht.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Gesellschafter | die Gesellschafter |
| Genitiv | des Gesellschafters | der Gesellschafter |
| Dativ | dem Gesellschafter | den Gesellschaftern |
| Akkusativ | den Gesellschafter | die Gesellschafter |
Aussprache
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