Bedeutung
[1] Völkerrecht: Straftat nach Artikel 6 des IStGH-Statutes, die alle Handlungen umfasst, welche objektiv darauf gerichtet sind, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder zum Teil zu vernichten, und die subjektiv bezüglich der Einzeltaten nach Artikel 6 des IStGH-Statutes Vorsatz und außerdem die Absicht der vollständigen oder teilweisen Zerstörung der jeweiligen Gruppe in ihrer Eigenschaft als solcher erfordert
Beispiele
[1] „15 Jahre nach dem Genozid sitzt das Trauma tief, noch immer ist die Gesellschaft gespalten.“
[1] „Die Lehren aus dem Genozid an den europäischen Juden, aus den Folgen von Fanatismus und Militarismus, haben sich tief eingeprägt.“
[1] „Während Porajmos allein den Genozid an den europäischen Roma bezeichnet und Shoa allein den Genozid an den europäischen Juden meint, umfasst in einer weiteren Definition von Holocaust dieser Begriff beide.“
[1] „Nicht, dass wir Amerikaner uns nach der Staatsgründung den überlebenden Indianern gegenüber besonders zuvorkommend verhalten hätten - doch unser Verbrechen war kein Genozid.“
[1] „Der Genozid an den Armeniern ist im Land der Täter offiziell ein Tabu.“
Deklination
| 1 | Singular 1 | Singular 2 | Plural 1 | Plural 2 |
|---|---|---|---|---|
| Nominativ | der Genozid | das Genozid | die Genozide | die Genozidien |
| Genitiv | des Genozids des Genozides | des Genozids des Genozides | der Genozide | der Genozidien |
| Dativ | dem Genozid | dem Genozid | den Genoziden | den Genozidien |
| Akkusativ | den Genozid | das Genozid | die Genozide | die Genozidien |
Aussprache
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