Bedeutung
[1] Völkerrecht: Straftat nach Artikel 6 des IStGH-Statutes, die alle Handlungen umfasst, welche objektiv darauf gerichtet sind, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder zum Teil zu vernichten, und die subjektiv bezüglich der Einzeltaten nach Artikel 6 des IStGH-Statutes Vorsatz und außerdem die Absicht der vollständigen oder teilweisen Zerstörung der jeweiligen Gruppe in ihrer Eigenschaft als solcher erfordert
Beispiele
[1] „15 Jahre nach dem Genozid sitzt das Trauma tief, noch immer ist die Gesellschaft gespalten.“
[1] „Die Lehren aus dem Genozid an den europäischen Juden, aus den Folgen von Fanatismus und Militarismus, haben sich tief eingeprägt.“
Weitere Quellenbeispiele (3)
Die Quellenbeispiele können historische und seltene Verwendungen enthalten.
[1] „Während Porajmos allein den Genozid an den europäischen Roma bezeichnet und Shoa allein den Genozid an den europäischen Juden meint, umfasst in einer weiteren Definition von Holocaust dieser Begriff beide.“
[1] „Nicht, dass wir Amerikaner uns nach der Staatsgründung den überlebenden Indianern gegenüber besonders zuvorkommend verhalten hätten - doch unser Verbrechen war kein Genozid.“
[1] „Der Genozid an den Armeniern ist im Land der Täter offiziell ein Tabu.“
Deklination
| 1 | Singular 1 | Singular 2 | Plural 1 | Plural 2 |
|---|---|---|---|---|
| Nominativ | der Genozid | das Genozid | die Genozide | die Genozidien |
| Genitiv | des Genozids des Genozides | des Genozids des Genozides | der Genozide | der Genozidien |
| Dativ | dem Genozid | dem Genozid | den Genoziden | den Genozidien |
| Akkusativ | den Genozid | das Genozid | die Genozide | die Genozidien |
Aussprache
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