der
Bedeutung
[1] Katholizismus: Vertreter eines Bischofs, welchem verschiedene Verwaltungsaufgaben zukommen
Beispiele
[1] Ein Generalvikar wird gemäß dem Kirchenrecht vom Diözesanbischof frei ernannt und kann von ihm auch frei wieder abberufen werden.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Generalvikar | die Generalvikare |
| Genitiv | des Generalvikars | der Generalvikare |
| Dativ | dem Generalvikar | den Generalvikaren |
| Akkusativ | den Generalvikar | die Generalvikare |
Aussprache
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