die
Bedeutung
[1] Deutschland: höchste Behörde in einem Bundesland, die für die Strafverfolgung und Strafvollstreckung zuständig ist
Beispiele
[1]
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Generalstaatsanwaltschaft | die Generalstaatsanwaltschaften |
| Genitiv | der Generalstaatsanwaltschaft | der Generalstaatsanwaltschaften |
| Dativ | der Generalstaatsanwaltschaft | den Generalstaatsanwaltschaften |
| Akkusativ | die Generalstaatsanwaltschaft | die Generalstaatsanwaltschaften |
Aussprache
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