Bedeutung
[1] Verbot für eine einzelne Person, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen (beispielsweise wegen Alkoholkonsum, einem schweren Unfall oder erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen). Es wird in der Regel von einem Gericht verhängt
[2] Verbot für alle oder einer Gruppe von Verkehrsteilnehmern, bestimmte Straßen oder Zonen, meist in Innenstädten, oder zu bestimmten Zeiten zu befahren. Es wird in der Regel von einer Verwaltungsbehörde verhängt.
Beispiele
[1] Weil er einen schweren Verkehrsverstoß begangen hatte, erhielt er ein dreimonatiges Fahrverbot.
[1] Ihm droht ein Fahrverbot, die Polizei hat ihn angetrunken am Steuer erwischt.
[1] Werden gegen einen Fahrer mehrere Fahrverbote verhängt, so werden diese konsekutiv abgeleistet; ein paralleler Vollzug ist seit 24. August 2017 nicht mehr möglich.
[2] Das Gericht urteilte am 22. Februar 2018, ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zulässig sind.
[2] Jedes Wochenende gibt es auf der sonst stark befahrenen Straße rund um den Marktplatz ein Fahrverbot.
[2] [Dr Sprecher des Bundes für Umwelt und Naturschutz in Deutschland, Paul Schmid:] „Wir brauchen flächendeckende Fahrverbote, die den Menschen helfen und nicht den Messstationen.“
[2] [Jurist Alexander Thiele:] Wenn es Fahrverbote gibt, ist der Schuldige der Mitgliedsstaat [der EU], der das nicht rechtzeitig in Angriff genommen hat.
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Fahrverbot | die Fahrverbote |
| Genitiv | des Fahrverbotes des Fahrverbots | der Fahrverbote |
| Dativ | dem Fahrverbot dem Fahrverbote | den Fahrverboten |
| Akkusativ | das Fahrverbot | die Fahrverbote |
Aussprache
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