Bedeutung
[1] Polizei in der Trägerschaft und Verantwortung einer Bundesrepublik (Deutschland, Österreich, Mexiko …)
Beispiele
[1] Die Bundespolizei ist dem Innenminister der Bundesrepublik Deutschland untergeordnet.
[1] „Weil die örtliche Polizei in den Mord an Dutzenden Studenten verstrickt sein soll, haben Armee und Bundespolizei die Kontrolle in der Stadt Iguala im Süden Mexikos übernommen.“
[1] „Das GG gestattet die Errichtung von Bundespolizeien nur für bestimmte Aufgaben: […]“
[1] „Ab 30 Grad darf auf die Schirmmütze verzichtet werden, so hat es der Präsident der Bundespolizei bestimmt.“
[1] „Die Suche ist aber erfolgreich; nicht zuletzt durch den Einsatz der Bundespolizei, von der einige Männer die unmittelbare Zone an der Zonengrenze von ihrer BGS- oder auch DDR-Zeit her recht gut kennen.“
Deklination
| 1 | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Bundespolizei | die Bundespolizeien |
| Genitiv | der Bundespolizei | der Bundespolizeien |
| Dativ | der Bundespolizei | den Bundespolizeien |
| Akkusativ | die Bundespolizei | die Bundespolizeien |
Aussprache
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